Allgemeine Vertragsbestimmungen
Präambel: Uns ist es wichtig, zu erwähnen, dass wir generell alles tun werden, um dem Gast einen rundum zufriedenen und erholsamen Urlaub zu ermöglichen. Das Gespräch mit dem Gast ist uns wichtig und steht an erster Stelle.
Vermietet werden vollständig möblierte Ferienwohnungen und Appartements. Die Ausstattungen entsprechen dem allgemeinen Standard. Der Mieter erhält vom Vermieter alle notwendigen Unterlagen sowie die Hausschlüssel für die Dauer der Mietzeit.
Alle Preise verstehen sich in Euro. Mit der Restzahlung bzw. bei Anreise wird der ortsübliche Gästebeitrag (ehm. Kurtaxe) für Neuharlingersiel fällig.
Die Anreise kann in der Regel ab 14 Uhr erfolgen. Ab 16:00 Uhr ist die Wohnung jedoch mit Sicherheit bezugsfertig. Bei Anreise steht der Schlüsseltresor an der Haustür zur Verfügung. Der Mieter hat bei seinem Einzug das Ferienobjekt auf Beschädigungen zu überprüfen und diese dann umgehend dem Vermieter anzuzeigen. Weiteres gilt für die Reinigung. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die mit vermieteten Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und dem Vermieter aufgetretene Schäden unverzüglich zu melden, auch wenn er die Schäden nicht selbst verschuldet hat. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die an den Mieträumen samt Einrichtung, am Gebäude oder an den vorhandenen Anlagen durch ihn, die zu seinem Haushalt gehörenden Personen oder andere Personen, die sich mit seinem Willen in der Wohnung aufhalten oder ihn aufsuchen entstehen.
Die Unterkunft muss am Abreisetag besenrein hinterlassen werden. Das Inventar (Geschirr, Gläser, Töpfe, Pfannen etc.) ist beim Auszug gereinigt zu hinterlassen. Der Müll muss am Abreisetag entsorgt werden in die vorhandenen Mülltonnen. Hauseigene Gegenstände dürfen nicht entfernt werden.
Falls Ihnen die Unterkunft aus irgendwelchen Gründen nicht zusagt, ist dies kein Rücktrittsgrund.
Sollte das Objekt bei Anreise nicht zufriedenstellend gereinigt sein, muss eine Rückmeldung an uns bis spätestens zum Folgetag Vormittags erfolgen, damit eine Nachreinigung erfolgen kann. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.
Sollte es jahreszeitlich bedingt kurzfristig am/im Ferienobjekt zu normalem Insektenbefall, wie z.B. Bienen, Wespen etc. kommen, ist dies kein Mietminderungsgrund.
Sollten während des Aufenthaltes Elektrogeräte ausfallen, ist dies für die Ausfallzeit kein Mietminderungsgrund.
Sollte in der Unterkunft der WLAN-Internetzugang aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen oder die Leistung durch Überlastung eingeschränkt sein, besteht kein Mietminderungsgrund.
Der Gast bestätigt hiermit, dass er die Haftung für alle Aktivitäten im Internet während des Aufenthaltes übernimmt und Missbrauch rechtliche Schritte nach sich ziehen kann.
Für persönliche Gegenstände, die bei der Abreise im Appartement vergessen werden, übernehmen wir keine Haftung.
Gartenmöbel stehen nur von ca. April bis September zur Verfügung.
Die endgültige Reservierung der Unterkunft ist nur möglich, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen den Gastaufnahmevertrag unterschrieben zurücksenden, mailen. Mit Ihrer Unterschrift- unabhängig von nicht geleisteter Anzahlung- mieten Sie die genannte Unterkunft.
Die Anzahlung in Höhe von 20 % ist innerhalb von 10 Tagen auf das angegebenen Konto zu überweisen.
Die Gästekarten erhalten Sie ca. 14 Tage vor Anreise zusammen mit den Informationen für die Anreise, bei kurzfristiger Anreise direkt vor Ort.
Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Es ist strengstens untersagt, Ihr Elektrofahrzeug bzw. Hybridfahrzeug an einer Schuko-Steckdose (normale Steckdose) im oder am Haus, bzw. Wohnung aus Brandschutzgründen zu laden.
Bettwäsche (Kopfkissenbezug, Oberbettbezug, Bettlaken) und Handtücher werden generell gegen Gebühr vom Vermieter geliehen .Die Betten sind bei Anreise frisch bezogen.
In unseren Unterkünften, die als Nichtraucherwohnung deklariert sind, ist das Rauchen verboten. Bei Zuwiderhandlung wird eine separate Reinigungsgebühr je nach Aufwand erhoben.
Die Belegung des Ferienobjektes durch eine höhere Zahl von Personen, als im Mietvertrag vorgesehen, darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erfolgen, der dann einen angemessenen Zuschlag auf den Mietzins erheben kann. Bei unbefugter Überbelegung kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter überzählige Personen binnen Tagesfrist aus den Mieträumen entfernt. Tiere dürfen nicht in den Unterkünften gehalten werden. Der Mieter ist verpflichtet die Hausordnung einzuhalten.
Am Abreisetag ist das Ferienobjekt bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und die überlassenen Schlüssel wieder in den Schlüsseltresor gelegt werden. Der Parkplatz ist ebenfalls bis 10 Uhr zu räumen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dem Mieter und den Mitbenutzern im Zusammenhang mit der Überlassung der Ferienunterkunft, entstehen. Es bleibt Sache des Mieters sich gegen Unfall, Diebstahl, Krankheit o.ä. zu versichern. Für Beeinträchtigungen des Mietverhältnisses durch höhere Gewalt, haftet der Vermieter nicht. Wird die Ferienwohnung durch höhere Gewalt unbewohnbar, hat der Vermieter die Wahl, entweder den nicht verbrauchten Mietpreis zu erstatten oder gleichwertigen Ersatz zu stellen.
Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist nur schriftlich möglich. Diese ist unverzüglich an den Vermieter zu senden. Der Vermieter wird sich sofort bemühen, das Objekt wieder neu zu belegen. Sollte dies nicht gelingen, so hat der Gast den Mietpreis abzgl. einer Einsparung in Höhe von 10 % zu leisten. Unabhängig davon ist eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € brutto für die Stornierungsabrechnung zu leisten. Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise erfolgt keine Mietpreiserstattung.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung !
Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen
§ 1
Abschluss des Gastaufnahmevertrages
1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig
bereitgestellt wird.
2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, oder E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien erfolgt dann noch die Schriftform .
1. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren
Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
§ 2
Leistungen, Preise und Bezahlung
2. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in
Verbindung mit den Angaben.
3. Die im Vertrag angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4. Mit der verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtaufenthaltspreises zu zahlen.
5. Der vereinbarte Restbetrag ist 14 Tage vor Anreise fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist. Bei kurzfristiger Buchung, generell vor Anreise.
6. Wird die Anzahlung nicht fristgemäß geleistet, ist der Beherbergungsbetrieb nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
§ 3
Rücktritt
1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für
welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen
Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den
vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte
Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10 %
des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der
Gast/Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der
Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung der Endreinigung und Wäschepakete und etwaiger öffentlicher Abgaben wie
Gästebeitrag:
bei Unterkünften ohne Verpflegung 90 Prozent
- Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft
anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen
lassen.
5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
6. Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
§ 4
Mängel der Beherbergungsleistung
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete
Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des
Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine
Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung
der vertragsgemäßen Leistungen zu.
§ 5
Haftung
1. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis
der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung
beruht oder der Beherbergungsbetrieb für einen dem Gast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
2. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§ 6
Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung
verjähren in drei Jahren.
§ 7
Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es findet deutsches Recht Anwendung.
2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand
vereinbart.
§ 8
Widerrufsrecht
Bitte beachten Sie, dass bei rechtsverbindlich abgeschlossenen Gastaufnahmeverträgen nach den gesetzlichen Bestimmungen kein
Widerrufsrecht Ihrerseits als Gast bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht besteht, sondern Sie im Falle eines Rücktritts oder der Nicht-
anreise damit rechnen müssen, dass Sie Rücktrittskosten bezahlen müssen! Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.